Gläserne Abgeordnete
Meine Bezüge als Bundestagabgeordnete
Diäten ab 2012: 7960 Euro/Monat (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt).
Aufwandsentschädigung 2012: 4029 Euro/Monat (steuerfrei, für Berliner Wohnung, Wahlkreisbüro, Mobilität im Wahlkreis, Teile Bürokosten, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, ...)
Im Gegensatz zum Europaparlament erhalten Bundestagsabgeordnete kein Tagegeld. Im Gegenteil: Verpasse ich eine Abstimmung oder Sitzungstage (auch bei Krankheit), werden mir zwischen 20 Euro und 100 Euro pro Tag abgezogen.
Amtsausstattung als Bundestagsabgeordnete
Büro und technische Ausstattung:
- Büroräume in Berlin
- 4 PCs und 2 Laptops für mein Büro in Berlin und mein Wahlkreisbüro in Hannover
- Möbel und weitere Ausstattung für das Berliner Büro und das Wahlkreisbüro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.
Mitarbeiter/innen:
Einem Bundestagsabgeordneten stehen derzeit 14.937 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Ich beschäftige:
in Berlin:
- zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (ganze Stelle, 26 Stunden)
in Hannover:
- zwei wissenschaftliche Mitarbeiter (ganze, halbe Stelle)
- zwei geringfügige Beschäftigte
Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordnete ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag mir folgende Leistungen bereit:
- Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
- Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
- Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin
Bürokostenpauschale:
12.000 Euro im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc.
Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen.
Sonstige Einnahmen und Nebentätigkeiten
Für meine ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand des Betreuungsvereines Hildesheim e.V. erhalte ich eine jährliche Aufwandspauschale von 500 Euro.
Krankenversicherung
- Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Als Zuschuss erhalte ich den üblichen Arbeitgeberanteil.
- Die Ergebnisse der Gesundheitsreform gelten auch für uns Abgeordnete.
Altersversorgung
Nach mehreren Änderungen im Bereich der Alterversorgung ist derzeit folgende Situation gegeben:
Ein Mitglied des Deutschen Bundestages erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersentschädigung, wenn es das 67. Lebensjahr vollendet und dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhält die Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz der Alterentschädigung beträgt 67,5 % der monatlichen Diät. Um dieses zu erreichen, muss eine Abgeordnete mindestens 27 Jahre Parlamentsmitglied gewesen sein. Scheidet sie z. B. nach acht Jahre aus, so erhält sie einen Anspruch in Höhe von 20 % der monatlichen Diät für die Zeit nach dem vollendeten 67. Lebensjahr.




